Elterninitiative "Schoko-Stopp!"

Antrag an die Schulkonferenz

Betr.: Verkauf von Schokoladenprodukten in der Mensa des Schulzentrums Alwin-Lonke-Straße

Nach unseren Feststellungen nimmt der Verkauf und Verzehr von Schokoladenprodukten und sonstigen stark zuckerhaltigen Genußmitteln in der Mensa des Schulzentrums immer mehr zu. Dies läuft einem gesundheitsbewußten Verhalten zuwider und ist im Rahmen der öffentlichen Institution Schule nicht hinzunehmen. Schokoladehaltige Produkte sind &emdash; wie wir unten zeigen &emdash; hochgradig gesundheitsschädlich.

Als besorgte Eltern fordern wir daher von der Schulkonferenz, den Verkauf von schokoladehaltigen Süßwaren in der Mensa zu unterbinden und dafür entsprechende Übereinkommen mit dem Pächter herbeizuführen.

Wir drängen mit Nachdruck darauf, die Vorschläge des Senators für Bildung zum "Verkauf von Eßwaren und Getränken ..." (sog. "Müsli-Erlaß" s. Anlage) ernstzunehmen und im SZ Alwin-Lonke-Straße umzusetzen.

Zur Begründung:

  1. Schokolade hat ein beträchtliches Suchtpotential, das besonders in der dunklen Jahreszeit zum Ausbruch kommt. Schokolade vermittelt dann ein trügerisches Gefühl des Wohlbefindens, das nur durch ständige Steigerung der Dosis aufrechterhalten werden kann. Kinder und Jugendliche müssen rechtzeitig davor geschützt werden, sich in eine solche Abhängigkeit zu begeben.
  2. Für die Produktion preiswerter Konsum-Schokolade, wie sie vorwiegend in der Mensa verzehrt wird, werden in der Regel minderwertige Inhaltsstoffe, wie z.B. tierische Fette, verwendet, deren übermäßiger Genuß zu Gesundheitsschäden führen kann.
  3. Wesentlicher Rohstoff für die Schokoladenherstellung sind Kakaobohnen. Diese werden aus Übersee nach Deutschland verschifft. Um die Bohnen für den langen Transport haltbar zu machen und z.B. gegen Pilzbefall zu schützen, haben einige Anbauländer als Konservierungsmethode die Behandlung mit ionisierender Strahlung zugelassen. In den verarbeiteten Bohnen finden sich Rückstände dieser Bestrahlung, die zwar absolut gesehen gering sind, die aber eine vollkommen unnötige Erhöhung der Strahlungsbelastung ausmachen. Auch geringe Mengen radioaktiver Rückstände sind gefährlich, wenn die befallenen Stoffe inkorporiert werden.
  4. Besonders gefährlich ist in diesem Zusammenhang Nußschokolade, da bestimmte verarbeitete Nußsorten Rückstände aus dem Tschernobyl-Unfall und dem radioaktiven Fallout oberirdischer Atombombenversuche aufweisen.
  5. Zucker, ein weiterer wesentlicher Inhaltsstoff von Schokolade, hat an unserer Nahrung einen ohnehin vielzu großen Anteil. Ein weitgehender Verzicht auf Zucker und Zuckerprodukte fördert die Gesundheit und beugt Zivilisationskrankheiten vor. Bei dem Spruch "Zucker ist Nervennahrung" handelt es sich um eine perfide Erfindung der Zuckerindustrie, die allein kommerziellen Zwecken dient. Sie nimmt z.B. keinerlei Rücksicht auf die zunehmende Zahl von Diabetikern, bei denen latente Veranlagungen als Langzeitfolgen frühen, überhöhten Zuckerverbrauchs in eine akute Krankheit umschlagen.
  6. Weitere Faktoren wie Übergewicht und Karies sollen hier nur am Rande erwähnt werden, sind aber nicht zu vernachlässigen.

Uns ist durchaus bewußt, daß ein Verbot von Schokoladenprodukten nicht auf ungeteilte Zustimmung bei den Schülerinnen und Schülern treffen wird. Darin wird das realisierte Suchtpotential unmittelbar deutlich. Um so mehr sind wir von der Notwendigkeit der Maßnahme überzeugt.

Um eine sachliche Diskussion führen zu können und eventuell aufkommende Emotionen produktiv zu verarbeiten soll am 17. März 1998 ein Diskussionsforum abgehalten werden. Wir schlagen die Form einer Expertenanhörung vor. Die Veranstaltung sollten wie folgt besetzt sein:

Die Veranstaltung wird auf ca. 90 Minuten angesetzt. Am Beginn und am Ende des Diskussionsforums wird ein Meinungsbild hergestellt.

Wir hoffen auf einen sachlichen und friedlichen Verlauf der Veranstaltung.

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gez.

Elterninitiative "Schoko-Stopp!"


Anhang

Auszüge aus den "Orientierungshilfen" für den 'Verkauf von Eßwaren und Getränken in den Schulen der Stadtgemeinde Bremen' (Bremer Schulblatt von 1996, 546.03):

"An Schulen dürfe nicht verkauft werden:

1.6) Getränke, die anregende Mittel, einen hohen Zucker- oder Süßstoffzusatz aufweisen sowie alkoholhaltige Getränke (...).

1.7) Süßigkeiten aller Art und Backwaren mit hohem Zuckergehalt.

1.8) Tabakwaren."

"2.1) Die Auswahl des Warenangebots aus den zulässigen Eßwaren und Getränken erfolgt durch die Schulkonferenz."


Last modifications made on December 12, 1999 by Horst Schecker