Aufgabentext "Mord im Stadtwald"


Zunächst einige Zeitschriftenartikel zur Einstimmung auf die Aufgabenstellung:

Kremser-Fritz wurde ermordet

Naudin/Lübeck: Es steht fest: Kremserkutscher Fritz Z. wurde ermordet. Im Naudiner Wald hatten am Abend des Himmelfahrtstages Spaziergänger die Leiche neben dem Gespann entdeckt.

Die Polizei ermittelte, dass die sieben Brüder der Familie P. an diesem Tag mit dem Kremser eine feucht-fröhliche Kutschfahrt unternommen hatten. Die Spurensicherung konnte Blutspuren des Mörders an der Kleidung des Toten sicherstellen. Es wird vermutet, dass der Mörder in den Reihen der sieben Brüder zu finden ist. Zum Tathergang konnte oder wollte keiner der Brüder Auskunft geben. Eine Blutuntersuchung der Brüder der Familie P. wurde veranlasst.

Kremsermord: Blutentnahme im Landgericht

Naudin/Lübeck: Gleich mit zwei dicken Überraschungen endete am Dienstag der zwölfte Verhandlungstag im Kremsermord-Prozess: Die drei Brüder Benno, Ludwig und August P. mussten noch im Gerichtsgebäude eine Speichelprobe abgeben.

Die Blutuntersuchung führte zu überraschenden Ergebnissen: Die sieben Brüder der Familie P. haben alle die Blutgruppe Null, drei sind Träger des sehr selten auftretenden Gens der Sichelzellenanämie. So konnte mit einer einfachen Blutanalyse der Mörder des Kutschers Fritz Z. nicht gefunden werden. Mit den Speichelproben und der Blutprobe vom Tatort werden im gerichtsmedizinischen Institut genetische Fingerabdrücke erstellt und miteinander verglichen.

Genetischer Fingerabdruck

Hannover: Der "genetische Fingerabdruck", mit dem die Polizei im Mord an Christina Nytsch aus Strücklingen dem Täter auf die Spur kam, ist eine der besten und eindeutigsten Spuren für Ermittler. Er lässt sich nicht nur aus Sperma, Blut oder Speichel isolieren; es reichen schon wenige Hautschuppen aus, die der Mensch regelmäßig abstößt. Auch aus ihnen kann die so genannte DNA-Kette mit den menschlichen Erbinformationen isoliert werden. Hintergrund ist die Erkenntnis, dass jeder Mensch einen unverwechselbaren Bauplan hat, also ein spezielles Muster der Erbsubstanz Desoxyribonukleinsäure (DNA).

Wissenschaftler zerlegen bei dem Verfahren das isolierte Erbgut in einzelne Stücke. Spezielle Gensonden machen die für jedes Individuum charakteristischen Fragmente sichtbar. Das Verfahren wurde bereits bei Vaterschaftsnachweisen oder zur Identifizierung von Unglücksopfern verwendet. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Erbmuster zweier Menschen gleichen, ist extrem gering: Sie soll zwischen eins zu einigen Millionen und eins zu einigen Milliarden liegen. dpa

(Quelle: http://rhein-zeitung.de/on/98/06/01/topnews/gefing.html)

 

Genscreening, Gendateien, genetischer Fingerabdruck

Bundesinnemninister Manfred Kanther, Hardliner in Sachen Abschiebung von Ausländern und Kryptoregulierung, ordnete die Einrichtung einer Gendatei beim Bundeskriminalamt an. Zeitgleich wurden 18. 000 Männer zu einer Speichelprobe "gebeten", nachdem die 11-jährige Christina Nytsch ermordet wurde. Über Details und Probleme berichtet dieser Artikel.

Forderung

Details

Ein Verbrecher hinterlässt an einem Tatort immer Spuren. Fingerabdrücke können zwar mit Handschuhen vermieden werden, aber Körperzellen, z.B. aus Blut, Haut, Haaren, Speichel oder Sperma sind immer vorzufinden. In Deutschland darf ein "genetischer Fingerabdruck" nicht als alleiniges Beweismittel verwendet werden, so regelt es ein Gesetz, das seit Februar 1997 in Kraft ist. Gentechnische Untersuchungen zur Ermittlung von Erbanlagen oder Persönlichkeitsmerkmalen sind nicht erlaubt, der genetische Fingerabdruck darf nur nach richterlicher Anordnung vorgenommen werden.

(Quelle: http://www.fen.baynet.de/-xx1321/gene.html)

 

"Jeder zweite Mord bleibt unentdeckt" - Rechtsmediziner: Leichenschau oft zu oberflächlich

Hannover (dpa/ap). In Deutschland bleibt nach Experten-Ansicht jeder zweite Mord unentdeckt. Bei der Leichenschau würden jedes Jahr zwischen 1200 und 2400 gewaltsame Todesfälle übersehen, sagte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, Professor Bernd Brinkmann. Außerdem blieben die rechtlichen Regeln weit hinter den technischen Möglichkeiten des Gentests zurück.

Die Leichenschau sollte nicht von dem behandelnden Hausarzt, sondern von einem unabhängigen Mediziner vorgenommen werden, sagte Brinkmann auf der Jahrestagung des Verbandes in Hannover. Dies könnte ein Amtsarzt sein. Das rechtsmedizinische Institut der Universität in Münster hat Protokolle der gesetzlich vorgeschriebenen zweiten Leichenschau vor der Verbrennung der Toten ausgewertet. In vielen Fällen, berichtete Brinkmann, seien selbst offensichtliche Einwirkungen von wie Messerstiche oder stumpfe Gewalteinwirkungen, als natürliche Todesursache diagnostiziert worden..

Brinkmann kritisierte zudem die niedrige Rate der Oduktionen in Deutschland. So würden nur acht von 100 Leichen zur Ermittlung der Todesursache obduziert. In England liege die Quote bei rund 25 Prozent. "Deshalb haben wir auch eine der höchsten Exhumierungsraten der Welt", sagte Brinkmann. Allein in Münster müßten jährlich bis zu 15 Leichen wieder ausgegraben werden, damit nachträglich die Todesursache untersucht werden kann. In Bayern liegt diese Rate deutlich niedriger, weil dort vor der Bestattung mehr untersucht wird.

Der Gerichtsmediziner kritisierte außerdem den Aufbau der Datenbank für die genetischen Fingerabdrücke von Straftätern in Deutschland als nicht optimal. Die für die Speicherung der Daten genutzte Technik sei vor sechs Jahren Stand der Forschungen gewesen, sagte Brinkmann. Inzwischen sei die Technologie aber deutlich leistungsfähiger. Die Verpflichtung, Speichelproben nach der Untersuchung zu vernichten, sei unverständlich. Eine Nachuntersuchung mit besserer Technologie sei dann nicht mehr so einfach möglich. Nach den Worten Brinkmanns werden in Großbritannien und in den USA - dort gibt es schon längere Zeit derartige Datenbanken - auch die Proben aufgehoben und können später weiter untersucht werden. Ein Viertel der aus Körperzellen gewonnenen genetischen Fingerabdrücke konnten bisher nicht identifiziert werden. Die Rechtsmediziner wollen in Zukunft auf 99,9 Prozent kommen.

Die Gen-Datenbank wurde nach einer Reihe spektakulärer Mordfälle an Kindern vor einigen Monaten eingeführt. Sie wird beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden verwaltet. Um die Einrichtung hatte es politischen Streit gegeben. Künftig werde es auch möglich sein, anhand des vorn mutmaßlichen Täter zurückgelassenen genetischen Fingerabdrucks auf die ethnische Zugehörigkeit, die Augen- und Haarfarbe zu ermitteln, sagte Brinkmann. "Hier stehen wir kurz vor dem Durchbruch." Gesetzlich sei es aber den Rechtsmedizinern nur erlaubt, einen am Tatort gefundenen genetischen Fingerabdruck mit dem eines Verdächtigen zu vergleichen. "Technisch ist es einfach, aus einem vollen Aschenbecher in einem Auto mit dem Gentest zu ermitteln, wie viele Menschen darin gesessen haben. Nur gesetzlich ist es verboten", sagte Brinkmann.

(Quelle: Weser-Kurier, 18.9.1998)


Aufgabe

Als Wissenschafts-Redakteure sollt ihr zu den in den Zeitungsartikeln dargestellten Ermittlungen zu den Mordfällen die naturwissenschaftlichen Hintergründe erläutern. Dazu gehören: